Neue Feuerstättenverordnung

Mögliche Nachrüstung der Öfen erforderlich

Ein Bericht im Badischen Tagblatt vom 31.10.2014

Wer mit Holz heizt, schützt aktiv die Umwelt. Denn Holz ist eine regenerative Energiequelle und der Einsatz schützt das Klima. Ganz ohne Emissionen geht es aber auch bei der Holzverbrennung nicht, da der natürliche Rohstoff geringe Mengen an Stickstoff-, Schwefel- und Chlorverbindungen enthält. Dadurch entstehen bei der Verbrennung Schadstoffe wie beispielsweise Stickstoffoxide. Zudem gelangt bei der Verbrennung von Holz Feinstaub über den Schornstein in die Luft.

Nach dem neuen Gesetz gegen Feinstaub aus Kaminen müssen deshalb mit Holz betriebene Kamin- und Kachelöfen – je nach Baujahr des Ofens – mit einem Rußfilter nachgerüstet werden oder es muss ein neuer Heizeinsatz eingebaut werden.

Bis Ende 1974 gebaute und in Betrieb genommene Öfen müssen bereits bis zum Jahresende nachgerüstet beziehungsweise umgebaut werden, während für bis Ende 1984 aufgebaute Öfen die Nachrüstung bis Ende 2017 erfolgen muss. Wer einen Ofen in Betrieb hat, der zwischen 1985 und 1994 gebaut wurde, muss bis Ende 2020 nachrüsten oder umbauen. Öfen, die ab 1. Januar 1995 eingebaut worden sind, müssen bis Ende 2024 umgebaut werden.

Dirk Schulz aus Rauental berät seine Kunden, wenn diese sich nicht sicher sind, was zu tun ist und erklärt: „Die individuelle Beratung der Kunden ist nicht nur bei der Installation eines neuen Ofens wichtig, sondern auch bei der Pflege.“ Denn oft ist ein Ofen ein „lebenslanger Begleiter der Bewohner, der entsprechend gepflegt und, wenn nötig, technisch nachgerüstet werden muss. (sb)

Mögliche Nachrüstung der Öfen erforderlich

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Feuerstätte die Auflagen erfüllt, nutzen Sie bitte einfach die Datenbank des HKI (Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.)