Strengeres Gesetz für Feuerungsanlagen

Familienbetrieb Schulz Kachelöfen in Rauental berät Besitzer

Ein Bericht im Badischen Tagblatt vom 31.10.2015

Gesetz verlangt bei älteren Anlagen Heizeinsatz-Tausch

Alle alten, kleinen und mittleren Feuerungsanlagen unterliegen mittlerweile einem sogenannten TÜV“, erklärt Karin Schulz. Sie betreibt gemeinsam mit Ehemann Dirk Schulz seit mehr als 27 Jahren die gleichnamige Kachelofenfirma. Diese ist der älteste, familiengeführte Kachelofenbaubetrieb in Rastatt und Umgebung. „Ich habe meine ersten Erfahrungen im Ofenbau mit meinem Mann zusammen auf der Baustelle gemacht und bin inzwischen Feuer und Flamme für Kachelöfen“, scherzt sie lachend. Deshalb nutzen sie und ihr Mann zu Hause einen Kachelofen sogar als Vollhausheizung. Er ist mit Holz, Pellets und Solar an einen Pufferspeicher angeschlossen und erwärmt damit das Brauchwasser und die Wandheizung.

Heizen mit Holz ist gut fürs Klima, ist die Firmeneigentümerin überzeugt. Denn es setze bei seiner Verbrennung genau so viel Kohlenstoffdioxid frei, wie es bei seiner Entstehung aufgenommen habe beziehungsweise bei seiner Verrottung wieder freisetzen werde. Holz entlastet die Umwelt Als nachwachsender Rohstoff schont Holz die fossilen Energieträger wie Braunkohle und Erdgas und entlastet dadurch unsere Umwelt. Nicht nur deshalb sind Kachelöfen, Heizkamine und Herde beliebter denn je und erleben ein strahlendes Comeback. Die Wärmespender vermitteln auch eine Wohlfühl-Atmosphäre, Geborgenheit und Gemütlichkeit, die ihresgleichen sucht – inklusive des unnachahmlichen romantischen Knackens und Knisterns. Beim Blick in die züngelnden Flammen eines Heizkamins oder Kachelofens gerät man unweigerlich ins Träumen. Außerdem sorgen Speicherkamine und Kachelöfen durch optimale Strahlungswärme für ein gesundes Raumklima an kalten Wintertagen und für ein stilvolles Wohnambiente das ganze Jahr. Doch für eine umweltfreundliche Verbrennung müssen die Einzelraumfeuerungen seit Inkrafttreten der Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmschV) strengere Anforderungen erfüllen (siehe Text unten. Einzige Ausnahme, die der „TÜV“ erlaubt: „Wenn der Kachelofen einzige Heizquelle im Haus oder historischen Ursprungs ist“, erklärt Karin Schulz, „jeder, der mit Holz heizt, ist verantwortlich für die Umwelt beziehungsweise für eine saubere Verbrennung. Und die kann ein alter Heizeinsatz heutzutage einfach nicht mehr leisten.“ Vor allem ältere Kleinfeuerungsanlagen tragen aufgrund ihrer veralteten Verbrennungstechnik mit Emissionen wie Feinstaub, Kohlenmonoxid und sogenannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) nicht nur zur Belastung der Umwelt bei, sondern verursachen auch häufig unangenehme Geruchsbelästigungen. Das heißt: Man kann sprichwörtlich aufatmen. Außerdem wirkt PAK nachweislich krebserregend. Dass es gar nicht erst so weit kommt, garantieren das neue BlmschV und ein kompetenter Kachelofenbauer. „Der Kunde macht mit uns einen Vor-Ort-Termin aus, damit wir prüfen können, ob ein Heizeinsatz-Tausch notwendig ist“, erklärt Karin Schulz. Keiner muss sich Sorgen machen, dass er einen kompletten Kachelofen kaufen muss. Es geht nur um einen neuen Heizeinsatz mit Zubehör. Anschließend wird der Schornsteinfegermeister benachrichtigt. Er ist die Hoheitsinstanz und hat alle Anlagen in seinem Gebiet unter Kontrolle. „Wer allerdings den Zeitpunkt der Nachleistung nicht erfüllt, muss mit einer Stilllegung seines Ofens rechnen“, warnt Schulz (vr)

Wen betrifft novellierte Bundesimmissionsschutzverordnung?

Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmschV) über kleine und mittlere Feuerungsanlagen ist zwar bereits am 22. März 2010 in Kraft getreten und löste die bisher geltende Fassung der Verordnung aus dem Jahr 1988 ab. Doch es gibt eine großzügige Übergangsregelung, die bis zum Jahr 2025 gilt. Für Typen aus den Jahren 1975 bis 1984 muss bis zum 31. Dezember 2017 nachgerüstet werden. Für jüngere Typen aus dem Zeitraum ab 1985 bis 1994 gilt als Umrüstdatum Ende 2020. Und die relativ neuesten Typen ab 1995 bis zur Gesetzesänderung am 22. März 2010 müssen spätestens am 31. Dezember 2024 auf dem neuesten Stand sein. Experten rechnen damit, dass bis zu diesem Zeitpunkt insgesamt mehr als 4,5 Millionen Altanlagen nachgerüstet worden sind. Es geht darum, ob die Anforderungen bezüglich Bau, Betrieb, Schadstoffgrenzwerten und zugelassener Brennstoffe erfüllt werden. Die letzte BlmschV basierte auf dem Stand der Technik von 1988 und war somit veraltet. Denn für Feuerungsanlagen mit einer Wärmeleistung unter 15 kW Wärmeleistung – Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen, Heizkamine, Kaminöfen und Herde – waren keine Emissions-Grenzwerte und Mindestwirkungsgrade festgelegt. Die novellierte BlmschV gilt jetzt für alle Feuerungsanlagen ab 4 kW und soll die Umwelt in mehreren Stufen deutlich entlasten. Aus dem Schneider sind alle, die bereits technisch anspruchsvolle Geräte besitzen, weil diese schon die Anforderungen der novellierten BlmschV erfüllen. Um nachzuweisen, dass die bestehende Anlage dazugehört, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Keine regelmäßige Grenzwertmessung Entweder weist man eine Typenbescheinigung des Herstellers vor, die zeigt, dass die Feuerungsanlage die Grenzwerte auf dem Prüfstand einhält. Oder man lässt durch eine einmalige Messung prüfen, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Regelmäßige Grenzwertmessungen sind jedoch nicht gefordert. Am besten lassen sich Besitzer von einem Kachelofenbauer oder Schornsteinfeger beraten. Beide werden dem Kunden die günstigste Variante aufzeigen. (vr)

Ehepaar Schulz Kachelöfen

Familienunternehmen: Seit Karin Schulz ihren Mann Dirk kennt, ist sie „Feuer und Flamme für Kachelöfen“.

Gemauerter Ofen

Dieser geschlossene Speicherkamin von Schulz Kachelöfen ist komplett mit Schamottesteinen gemauert und anschließend farbig verputzt worden.